08.09.2010 |

             
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    Seite: ATBs
    Allgemeine Teilnahmebedingungen

    Die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Euch (nachfolgend Teilnehmer) und der LAN Party Fürstenberg (nachfolgend Veranstalter genannt). Mit dem Abschicken der Anmeldung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln anerkannt. Sie dienen zu unserer und Eurer rechtlichen Absicherung, da sonst eine Veranstaltung nicht tragbar wäre. Vielen Dank für Euer Verständnis !

    §1 Bezahlung und Warteliste

    Bei der Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen sind alle persönlichen Angaben wahrheitsgemäß auszufüllen. Damit gelangt man auf die Vormerkliste. Bis zur Überweisung (spätestens 14 Tage vor der LAN Party) des Unkostenbeitrags von 20 EURO ist noch kein Platz reserviert. Erst nach Bezahlung erhält man den Anspruch auf einen Sitzplatz und die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

    §2 Teilnahme minderjähriger Personen

    Hat der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, so ist er verpflichtet, eine Einverständniserklärung der Eltern mitzubringen, bzw. vor Ort unterschreiben zu lassen. Mit dieser Unterschrift werden die Regeln der Veranstaltung anerkannt und verbindlich für den Teilnehmer.

    §3 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein Stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge ausnahmslos zurückerstattet. Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Falls dabei Kosten entstehen sollten, sind diese vom störenden Teilnehmer selbst zu tragen.

    §4 Rücktritt durch den Teilnehmer

    Nur Teilnehmer, die den Eintritt bis zum festgesetzten Überweisungsschluss überwiesen haben, bekommen einen Platz reserviert. Jegliche Reservierungen können bis zum festgesetzten Abmeldeschluss schriftlich (z. B. per Email) rückgängig gemacht werden. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Party oder meldet sich nicht fristgerecht bis zwei Wochen vor der LAN Party ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung einzubehalten.

    §5 der Teilnehmer

    Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei hat der Verursacher keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages! Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.

    §6 Nutzung von Software

    Der Veranstalter weist entschieden darauf hin, dass die unerlaubte Vervielfältigung von Software und Musik eine Straftat ist. Es wird angemerkt, dass jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software gesetzlich verboten ist. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CDs etc.) verantwortlich zu sein. Dasselbe gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien. Der Veranstalter ist weder gewillt alle Daten zu kontrollieren, noch ist das unter akzeptablem Aufwand durchführbar, somit liegt die Verantwortung hierfür einzig und allein bei den einzelnen Teilnehmern.

    §7 Allgemeines Verhalten

    Allen Anweisungen, die durch den Veranstalter oder seinen Mitarbeitern erteilt werden, ist SOFORT folge zu leisten. Wiederholte Verstöße gegen die Veranstaltungsordnung, nicht befolgen von Anweisungen durch den Veranstalter, schwere Verstöße gegen die Veranstaltungsordnung, mutwilliges Beschädigen von fremdem Eigentum oder Gebäuden und Körperverletzung wird mit sofortigem Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung geahndet. Im Falle eines Ausschlusses wird der Eintrittspreis NICHT zurückerstattet. In besonders schweren Fällen behalten sich die Veranstalter weitere Schritte bis zur Anzeige vor. Jegliches Inventar des Veranstaltungssaales, sowie bewegliche Vermögen und Geräte, sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung entsprechend zu benutzen. Am PC- Stromnetz ist ausschließlich der Betrieb von PCs und pro Teilnehmer ein Gerät mit einer Nennleistung von weniger als 30 W erlaubt. Das Inventar des Veranstaltungsgebäudes ist pfleglich zu behandeln. Dies betrifft auch die Sanitäreinrichtungen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für einen gesitteten und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt. Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist der eigene Platz aufzuräumen und gegebenenfalls zu reinigen, egal ob es sich um die eigenen Verunreinigungen handelt oder um die Verunreinigungen Anderer.

    §8 Einlass

    Jeder Teilnehmer ist verpflichtet die von seinen Eltern ausgefüllte Einverständniserklärung, wenn diese notwendig ist, und den Personalausweis vorzulegen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet das Ihm am Einlass gegebene Identband bis zum Ende der Veranstaltung zu tragen. Zuwiderhandlungen haben zur Folge, dass der Teilnehmer bei Kontrolle von der Veranstaltung verwiesen wird. Jeder Teilnehmer hat sich an den Platz zu, der ihm vom Veranstalter oder seinen Mitarbeitern zugeteilt wurde. Teilnehmer die auf vergangenen Veranstaltungen negativ aufgefallen sind oder schon einmal der Veranstaltung aufgrund ihres Verhaltens verwiesen wurden, wird kein Zutritt mehr gewährt.

    §9 Verhalten im Netzwerk

    Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu nuken, hacken, sniffen oder mit Viren und Trojanern o.ä. zu infizieren, sind strengstens untersagt und werden notfalls mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Des weiteren ist ausschließlich die zugeteilte IP-Adresse zu verwenden. Eine Änderung der MAC-Adresse ist ebenfalls nicht gestattet. Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs durch Erstellung eigener Nameserver, doppelter Vergabe von Rechner-namen, IP-Adressen etc. werden mit sofortigem Ausschluss ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.

    §10 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks

    Der Veranstalter stellt einen Raum und einen Netzwerkzugang zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht! Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern, Verstärkern oder Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Transportgründen nur nach Absprache mit den Veranstaltern erlaubt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z. B. durch Hubs etc.) ist dem Veranstalter vorher ausführlich zu melden.

    §11 Rauschmittel

    Das Mitbringen und Trinken von stark alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung nicht gestattet. Auch Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen (außerhalb des unmittelbaren Veranstaltungsortes) gestattet.

    §12 Gesundheitliche Schäden

    Die für Computer-/Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.

    §13 Werbung / Handel

    Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Vereine zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. Diese werden beizeiten öffentlich bekannt gegeben. Es darf auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.

    §14 Turniere und Preisvergabe

    Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

    §15 Abfall

    Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, möglichst den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.

    §16 Haftung durch den Veranstalter

    Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Veränderungen von Konfigurationen des Betriebssystems, etc. entstehen. Wir sind gerne behilflich bei der Konfiguration des Netzwerkes und der Programme, übernehmen aber keinerlei Haftung für eventuell auftretende Fehlfunktionen, die dadurch entstehen.

    §17 Gültigkeit der Regeln/ATBs

    Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben. Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.

 

 
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  Anmelde-Status  

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    19.09.10
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  • Frei: 318

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  • 07.09.2010 15:07
 
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